Mitgliedschaft

Unsere Mitgliedschaft

…ist eine Familienmitgliedschaft.
Gemäß unserer Satzung gilt die Mitgliedschaft für die Familie des Antragstellers/der Antragstellerin mit Partner/Partnerin und Kindern, für die ein Kindergeldanspruch besteht.

Auszug aus unserer Satzung:

§ 3 Mitgliedschaft
(I) Jede natürliche Person kann Mitglied werden.
(II) Die Mitgliedschaft versteht sich als Familien- oder Lebenspartnermitgliedschaft.
(III) Zu Ehrenmitgliedern kann der Verein Mitglieder ernennen, die sich besondere Verdienste um den Verein erworben haben.
(IV) Alle Mitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten.
(V) Die Mitglieder erkennen die Satzung an und verpflichten sich, die Vereinsinteressen zu fördern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Mitgliedsfamilie derzeit 50€ pro Jahr (Stand 2025)

Antrag auf Mitgliedschaft im 1. MSCN e.V.

Ein Aufnahmeantrag kann hier heruntergeladen werden:

Bitte diesen vollständig ausfüllen und uns per Post, gescannt per E-Mail oder persönlich zukommen lassen.

Mit Übersenden eines Aufnahmeantrages besteht noch nicht automatisch eine Mitgliedschaft.
Über die Aufnahme in den Verein entscheidet der Vorstand nach Eingang des Aufnahmeantrags und i.d.R. nach Kennenlernen der Antragsteller.

Kommt daher doch auch gerne mal bei unseren Clubabenden vorbei, damit wir Euch und Ihr uns kennen lernen könnt.

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